Cannabis im Straßenverkehr: Neue THC-Grenzwerte und Führerscheinrecht
Mit der Legalisierung von Cannabis im April 2024 stellt sich für viele Kraftfahrer die Frage: Darf ich nun unter THC-Einfluss Auto fahren? Und was passiert mit dem Führerschein bei gelegentlichem Konsum? Die Gesetzesänderung hat rechtlich weitreichende Folgen – doch Entwarnung für Autofahrer gibt es nur bedingt.
Hintergrund: Neue Grenzwerte für THC im Straßenverkehr
Seit der Legalisierung hat die von der Bundesregierung eingesetzte „Grenzwertkommission“ eine Empfehlung abgegeben:
Der bisherige THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum soll auf 3,5 ng/ml angehoben werden. Dieser neue Wert soll künftig festlegen, ab wann eine Fahruntüchtigkeit angenommen wird – vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.
Wichtig: Der Grenzwert ist noch nicht gesetzlich in Kraft, sondern Teil eines angekündigten Reformpakets, das weitere Regeln zur Fahrtauglichkeit enthalten soll.
Was bleibt trotz Legalisierung verboten?
Auch nach der Freigabe von Cannabis gilt weiterhin:
Das Führen eines Fahrzeugs unter akuter Wirkung von THC bleibt verboten, sofern die Konzentration über dem (zukünftig gültigen) Grenzwert liegt.
Wer unter Einfluss fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – im Wiederholungsfall auch eine Straftat.
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn der Konsum mit dem Führen eines Fahrzeugs nicht zuverlässig getrennt wird.
Was bedeutet das für EU-Führerscheininhaber?
Für Inhaber eines EU-Führerscheins (z. B. aus Tschechien) ist besondere Vorsicht geboten. Auch wenn der Führerschein im Ausland rechtmäßig erworben wurde, unterliegt das Fahrverhalten in Deutschland weiterhin deutschem Recht.
Das bedeutet:
Wer unter THC-Einfluss fährt, riskiert auch mit einem EU-Führerschein ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot / Entzug.
Ein bereits auffälliges Verhalten kann zudem dazu führen, dass eine MPU für die Wiedererteilung verlangt wird.
Unser Tipp: Konsum und Fahren strikt trennen
Bis die neuen THC-Grenzwerte tatsächlich im Gesetz verankert sind, empfehlen wir:
Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zeitlich streng zu trennen
im Zweifelsfall nicht zu fahren, auch wenn der Konsum legal war
sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen – insbesondere, wenn bereits ein EU-Führerschein vorliegt oder geplant ist
Fazit
Die Legalisierung von Cannabis bedeutet nicht, dass das Fahren unter THC-Einfluss automatisch erlaubt ist. Wer mobil bleiben will, muss sich weiterhin verantwortungsvoll verhalten.
Ein Führerscheinentzug – auch bei einem EU-Führerschein – ist nach wie vor möglich.
Quelle:
Rechtsanwalt Stephan Hartmann – Cannabis-Legalisierung & Führerschein





